Internat

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Betreiber

INTERNAT DER SALZMANNSCHULE SCHNEPFENTHAL
Internate im Landkreis Gotha GmbH
Robert-Koch-Str.
1a
99880 Waltershausen/Schnepfenthal

Internatsleitung / Verwaltung

Funktion Name Telefon
Internatsleitung Frau Hänisch 03622/2084-412
Geschäftsführer Herr Gruner
03622/2084-411
Verwaltung Frau Färber
03622/2084-410
Wirtschaftsleitung Frau Schwabe 03622/2084-414
FAX Verwaltung 03622/2084-417
e-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



Ihren direkten Kontakt zu dem Häuserteams am Campus finden sie hier
FAX Internatshäuser:  03622/2084-418
Achtung Informationen an die Erzieher z.B. Abhohlerlaubnis / Mitfahrgenehmigung nur auf diese Faxnummer senden, sonst ist der rechtzeitge Eingang beim Diensthabenden Erzieher nicht gewährleistet!

Kosten

Seit dem Schuljahr 2008/09 erfolgt der Gebühreneinzug auf der Grundlage der Thüringer Verwaltungsvorschrift für Internate vom 31. Juli 2006 in der aktuellen Ausgabe, 11. Juli 2019, durch die Salzmannschule. Das Gebühreneinzugsverfahren strukturiert sich wie
folgt:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     1. Die Sorgeberechtigten müssen jährlich vor Schuljahresbeginn eine Erklärung zur Festsetzung der Jahresgebühr für Unterkunft und Verpflegung bei der Schulleitung abgeben.
2. Auf Grundlage dieser Erklärung erhalten:
2.1 Sorgeberechtigte, deren jährliches Netto-Einkommen aller dem Haushalt zurechenbaren Personen zusammengenommen über 35.000 EUR liegt und sich damit kein Anspruch auf eineUnterkunfts-gebührenermäßigung ableitet, einen Gebührenbescheid.
2.2 Sorgeberechtigte, deren jährliches Netto-Einkommen aller dem Haushalt zurechenbaren Personen zusammengenommen unter 35.000 EUR liegt, erhalten zur Festlegung der Gebühren zunächst
einen entsprechenden Ermäßigungsantrag von der Schule. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Ermäßigung dann, wenn ein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind besteht oder ein Anspruch auf
Zahlungen von Leistungen besteht:
         - zur Sicherung des Lebensunterhalts oder als Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch,  Zweites Buch (SGB II) oder - Kinderzuschlag nach § 6 a Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz oder
         - zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) oder
         - nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
         - nach dem Wohngeldgesetz. Ein Antrag auf Ermäßigung der Internatsgebühren kann grundsätzlich nur für Schüler der Klassenstufen 5-9 gestellt werden.

Für Schüler ab Klassenstufe 10 besteht die Möglichkeit, Schüler-Bafög zu beantragen. Bafög-Empfänger erhalten keine Gebührenermäßigung, da das Bafög den Schülern für die Kosten der Internatsunterbringung gewährt wird. Nur nach Ablehnung des Bafög-Antrages kann ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden. Hierfür muss der Schule der Ablehnungsbescheid vorgelegt werden.

Nach Abschnitt B. I. Nr. 1 der Verwaltungsvorschrift des TMBJS über die Nutzung von Internaten und Wohnheimen und die Gebühren für Unterkunft und Verpflegung vom Juli 2006 in der aktuellen Ausgabe beträgt die Jahresgebühr im Schuljahr in einem Internat oder Wohnheim 3.280 € (mit Vesper), davon entfallen auf die Unterkunft 1.650 € sowie auf die Verpflegung 1.630 €.
Die Gebühren sind in zehn gleichen Teilbeträgen in Höhe von 328 € (165 € für Unterkunft und 163 € für Verpflegung), jeweils zum 15. eines Monats über eine Einzugsermächtigung zu entrichten. Die Monate Juli und August sind gebührenfrei.

Leben

Internatsbetreiber

Am 07.06.2002 hat der Kreistag des Landkreises Gotha aufgrund von Vorschlägen und Hinweisen aus der Elternschaft, der Schule und des Kultusministeriums eine Gesellschaft zur Betreibung des Internates der Salzmannschule gegründet, welche 100%ige Tochter des Landkreises ist.

Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist Herr Philip Gruner.

Gemeinsam mit dem Spezialgymnasium wurden Konzeptansätze zur Zusammenarbeit von Schule und Internat entwickelt. Durch eine Betreibervereinbarung zwischen TMBWK und der Internate im Landkreis Gotha GmbH wurde die enge Zusammenarbeit im Jahr 2008 noch einmal manifestiert. 
 

Weiterführende Informationen finden Sie hier.