Aufnahme
Das Aufnahmeverfahren für die Klassenstufe 5 des Spezialgymnasiums für Sprachen besteht aus drei Schritten:
- Für die Schülerin bzw. den Schüler muss die allgemeine Empfehlung zum Übertritt an das Gymnasium vorliegen.
- Die Erziehungsberechtigten der Schülerin bzw. des Schülers interessieren sich für das Spezialgymnasium für Sprachen und beantragen die Aufnahme. Dazu erhalten sie von der Grundschule oder von unserer Seite Information ein Anmeldeformular (PDF- oder WORD-Datei).
- Die am Spezialgymnasium für Sprachen angemeldeten Schülerinnen und Schüler nehmen an einem zentralen Aufnahmeverfahren teil. Dabei werden der Leistungsstand in Deutsch, gegebenenfalls in der Fremdsprache sowie spezielle kognitive Fähigkeiten geprüft.
NEU: Seit dem Schuljahr 2017/18 - Aufnahme von Seiteneinsteigern in die Klassenstufe 8:
Die Voraussetzungen zur Aufnahme in diesen Zweig sind gute und sehr gute Leistungen, insbesondere in sprachlichen Fächern.
Die Aufnahme von Seiteneinsteigern erfolgt zur Klassenstufe 8 nach Anmeldung während der ersten Unterrichtswoche nach den Halbjahresferien in der Klassenstufe 7. Das letzte Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 7 ist neben einem Bewerbungsschreiben des Schülers Bestandteil der Anmeldungs- bzw. Bewerbungsunterlagen.
Das Aufnahmeverfahren findet in der Regel Ende März oder Anfang April satt.
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